Heute (Sonntag 07.05.20) öffnen wir ab 11.30 Uhr. Noch immer eingeschränktes Angebot, Brat- und Currywurst mit selbstgemachter Currysauce, Pommes Frites (Wendepommes) und große Auswahl an Kaltgetränken ausschließlich aus Flaschen.
Veröffentlicht am 07.06.2020
Heute (Sonntag 07.05.20) öffnen wir ab 11.30 Uhr. Noch immer eingeschränktes Angebot, Brat- und Currywurst mit selbstgemachter Currysauce, Pommes Frites (Wendepommes) und große Auswahl an Kaltgetränken ausschließlich aus Flaschen.
Veröffentlicht am 29.05.2020
Wir sind für euch da. Ab Freitag 15.00 Uhr drehen wir für euch wieder Bratwürschten.
Unsere Pfingsöffnung:
Freitag 29.05.20 15.00 - 19.00 Uhr
Samstag 30.05.20 15.00 - 20.00 Uhr
Sonntag 31.05.20 11.00 - 19.00 Uhr
Montag 01.06.20 11.00 - 19.00 Uhr
Veröffentlicht am 25.05.2020
Die nächste Öffnung der Taverne richtet sich nach der Wetterlage, Infos kurzfristig hier.
Veröffentlicht am 24.05.2020
Hallo Freunde der gepflegten Currywurst. Heute sind wir ab 11.00Uhr für euch da! Peter steht bereits in der Taverne und wartet auf euch. Er ist leider auf der Anreist mit dem Fahrrad zum See ein wenig nass geworden, also vorsicht bei der Ansprache!
Veröffentlicht am 16.05.2020
Liebe Freunde der Wendepommes, des gepflegten Bieres und der tollen Typen der Taverne. Wir sind zurück, ab morgen Sonntag 17.05.2020 könnt ihr unser dummes Gequatsche, die außergewöhnlich gut schmeckenden Pommes und die Brat- und Currywurst von Sebert wieder am See bekommen. Extra für euch haben wir eine Rutsche gebastelt, die uns den nötigen Abstand zu euch und von euch zu uns gewahrt. Wir freuen uns wieder da zu sein! Die Taverne ist unser Hobby und das haben wir ein wenig vermisst.
Wir machen auf die derzeit geltenden Regeln aufmerksam, bitte haltet euch daran.
Veröffentlicht am 29.04.2020
Am 15. Mai beginnt eigentlich die Badesaison am Wendebachstausee, nicht in diesem Jahr. Der Zweckverband hat den Saisonstart wegen der Pandemie bis auf Weiteres verschoben. Die Grillhütte ist gesperrt und an den Tischen im Imbissbereich ist nur jede Zweite belegbar.
Wir fragen mal offiziell an wie es weiter gehen soll.
Das Göttinger Tageblatt am 21.04.2020:
Saisonstart an Badeseen im Kreis Göttingen verschoben
Mit steigenden Temperaturen zieht es viele Menschen ins Freie. Doch ob angesichts der Corona-Pandemie die Badesaison an öffentlichen Seen wie sonst Mitte Mai beginnt, ist derzeit mehr als fraglich.
Veröffentlicht am 20.04.2020
Hallo Freunde der gepflegten Currywurst, leider müssen auch wir mitteilen, daß die Taverne nicht wie geplant am 1. Mai öffnen wird. Der Betrieb ist durch die Pandemie bis auf weiteres eingestellt.
Veröffentlicht am 11.04.2020
Erklärung: Text von der Hompage www.friedland.de
Allgemeinverfügung
Die Gemeinde Friedland erlässt aufgrund des § 5a des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 8. März 2007 (Nds. GVBI. 2007, 111) in der zurzeit geltenden Fassung folgende
Allgemeinverfügung
Die Verkaufsstellen im Bereich der Gemeinde Friedland, die in der Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen - Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen - vom 18. März 2020 ausdrücklich vom Schließungsverbot ausgenommen wurden, dürfen an Sonntagen für den Verkauf geöffnet werden.
Folgende Regelungen sind einzuhalten:
1. Bei Warteschlangen vor den Geschäften oder in den Geschäften (z.B. vor Kassen oder in bestimmten Abteilungen) muss ein Abstand zwischen den Wartenden von 1,5 Meter sichergestellt werden.
2. Hygienehinweise nach dem unter dem beigefügten Link ersichtlichen Muster (https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html) sind am Eingang anzubringen. Für Einmaltaschentücher sind geeignete Behälter mit Schwingdeckel zur Verfügung zu stellen.
3. Es dürfen nur so viele Kunden/innen den Laden betreten, dass ein Kundenabstand unter-einander von 1,5 Meter gewährleistet werden kann. Ggf. dürfen Kunden/innen nur in Abständen die Geschäfte betreten.
4. Es wird empfohlen, auf die Verwendung von Einkaufswagen und -körben zugunsten von Einmalbehältern oder mitgebrachten Behältnissen zu verzichten. Andernfalls wird empfohlen, die Griffflächen von Wagen und Körben nach jeder Nutzung mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel sorgfältig zu reinigen.
5. Kontaktlose Bezahlung ist zu bevorzugen.
Die Anordnung tritt mit der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung am 19. März 2020 in Kraft. Sie ist bis einschließlich 18. April 2020 befristet. Eine Verlängerung ist möglich.
Begründung:
Die Gemeinde Friedland kann als zuständige Behörde Ausnahmen von den Regelungen des § 5a des NLöffVZG genehmigen. Eine solche Ausnahme ist nur im besonderen öffentlichen Interesse möglich.
Durch die bisher erfolgten Beschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 kann die zusätzliche Öffnung der Verkaufsstellen zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Dingen und Waren des täglichen Bedarfs eine Entzerrung des Publikumsverkehrs in den Verkaufsstellen bewirken. Dadurch ist das erforderliche dringende öffentliche Interesse gegeben.
Die angeordneten Auflagen zur Hygiene sind erforderlich, um eine Ansteckungsgefahr / Verbreitung in der Bevölkerung durch den Virus zu verhindern.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen in Göttingen erhoben werden.
Friedland, den 19.03.2020
Friedrichs
mehr unter www.friedland.de
Ab 1. Mai täglich geöffnet
Anfragen für 2024 möglich Jubiläen - Firmenevent - Musikveranstaltung
Öffnung aktuell